immo-von-privat.de

Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung mit oder ohne Makler


Die unmittelbare Vorlage eines  Energieausweises ist  Pflicht!

Aufgrund  geltender,  rechtlicher  Vorschriften,  muss  auch  der  private  Verkäufer  auf   Verlangen  unmittelbar  einen  gültigen  Energie-Ausweis  für  das  angebotene  Objekt  vorweisen!  Im Verweigerungsfalle drohen   empfindliche Bußgelder! 

Aber keine Sorge,  ein  solcher  Ausweis  ist  preiswert,  einfach,  schnell und  rechtsgültig  über  das  Internet  zu erhalten.  Es gibt  nur  zwei Ausführungen.  Einmal  den  Verbrauchs-  und  einmal  den   Bedarfsausweis.  Gerne  verweisen  wir  nachfolgend  auf   eine  vertrauenswürdige  Quelle  zur  Begriffsklärung  und  der  Ausstellung  des  jeweiligen   Ausweises: